„Nachvollziehen“ auf dem Friedhof der Wörter

Geschrieben am 5. März 2012 von Paul-Josef Raue.

Wie muss man sich die „nachvollziehbare Möglichkeit eines Beischlafs“ vorstellen? So stand es in einem Zeitungsbericht über eine Gerichtsverhandlung; der TA-Leser Heinz-Ulrich Görwitz aus Berka hat es ihn entdeckt.Er schreibt: „Kommt man da nicht auf den Gedanken, dass die Herren Rechtsgelehrten diesen besagten Beischlaf genüsslich virtuell nachvollzogen haben?“

„Nachvollziehen“ ist für den 89-jährigen Leser ein Unwort, zu begraben auf dem „Friedhof der Wörter“. Dort gehört es hin, in der Tat. Doch wir kommen an dem Wort in seiner eigentlichen Bedeutung nicht vorbei.

Gerade Richter müssten es wissen: Sie kennen den Vollzug als Kurzform für den Strafvollzug; der Vollzugsbeamte erscheint regelmäßig in den Gerichtssälen; sie erwarten eine Vollzugsmeldung, um zu erfahren, dass etwas, was sie angeordnet haben, auch wirklich „vollzogen“ wurde.

„Vollziehen“ bedeutet schlicht: machen. Der große sechsbändige Duden übersetzt es: „etwas verwirklichen, in die Tat umsetzen, ausführen“. So führt beispielsweise der Gerichtsvollzieher aus, was ein Richter angeordnet hat.

Nachvollziehen ist eine unsinnige Erweiterung von „vollziehen“ und kann nichts anderes bedeuten als: nachmachen, etwas kopieren. Das Modewort „nachvollziehen“ hat die Bedeutung ins Undeutliche verschoben und meint: nachempfinden, nachfühlen, einsehen, verstehen, kapieren, sich klar machen.“

„Ich kann das Attentat nicht nachvollziehen“, sagt ein Politiker. Wir hätten es ihm auch nicht zugetraut.

(Diese Kolumne erscheint, leicht verändert, in der Thüringer Allgemeinen vom 5. März 2012)

(Zu: Handbuch-Kapitel 16  „Lexikon unbrauchbarer Wörter“.)

 

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